Rechtliche Informationen
In Österreich fallen
Hanfsamen und CBD (CBD-Blüten, CBD-Öle, usw.) nicht unter das Suchtmittelgesetz
– es ist also vor allem Besitz und Konsum nicht strafbar.
Bezüglich dem
Anbau lautet das Gesetz so, dass jeder Anbau mit dem Vorsatz, Suchtmittel zu
gewinnen, verboten ist.
Erlaubt ist deshalb
der Besitz von Cannabis- Pflanzen, die nicht blühen und der Anbau von
THC-freien „Nutzhanfsorten“, wenn bestimmte Richtlinien beachtet werden.
Produkte aus den
Blüten- und Fruchtständen von „Nutzhanfsorten“, die im Gemeinsamen
Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten gemäß Artikel 17 der
Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002, ABl. Nr. L 193/2002 S. 1,
oder in der österreichischen Sortenliste gemäß § 65 Saatgutgesetz 1997, BGBl. I
Nr. 72/1997, in der geltenden Fassung, angeführt sind, sind nur dann vom
Suchtmittelrecht ausgenommen, wenn ihr Gehalt an THC 0,3 % vor, während und
nach dem Produktionsprozess nicht übersteigt und daraus Suchtgift in einer zum
Missbrauch geeigneten Konzentration oder Menge nicht leicht oder wirtschaftlich
rentabel gewonnen werden kann.
Da die
Bestimmungen nicht in allen Ländern gleich sind, empfehlen wir dir, dich über
die Bestimmungen in deinem Land zu informieren.
Rechtliche
Quellen: