Rechtliche Informationen

In Österreich fallen Hanfsamen und CBD (CBD-Blüten, CBD-Öle, usw.) nicht unter das Suchtmittelgesetz – es ist also vor allem Besitz und Konsum nicht strafbar.

Bezüglich dem Anbau lautet das Gesetz so, dass jeder Anbau mit dem Vorsatz, Suchtmittel zu gewinnen, verboten ist.

Erlaubt ist deshalb der Besitz von Cannabis- Pflanzen, die nicht blühen und der Anbau von THC-freien „Nutzhanfsorten“, wenn bestimmte Richtlinien beachtet werden.

Produkte aus den Blüten- und Fruchtständen von „Nutzhanfsorten“, die im Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002, ABl. Nr. L 193/2002 S. 1, oder in der österreichischen Sortenliste gemäß § 65 Saatgutgesetz 1997, BGBl. I Nr. 72/1997, in der geltenden Fassung, angeführt sind, sind nur dann vom Suchtmittelrecht ausgenommen, wenn ihr Gehalt an THC 0,3 % vor, während und nach dem Produktionsprozess nicht übersteigt und daraus Suchtgift in einer zum Missbrauch geeigneten Konzentration oder Menge nicht leicht oder wirtschaftlich rentabel gewonnen werden kann.

Da die Bestimmungen nicht in allen Ländern gleich sind, empfehlen wir dir, dich über die Bestimmungen in deinem Land zu informieren.

 

Rechtliche Quellen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011053&FassungVom=2020-05-18

 

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